Honorar

Honorar für  Psychotherapie – Kosten einer Behandlung

Selbstzahler: Für Selbstzahler entfallen die Formalitäten wie Therapieantrag und Gutachterverfahren. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es erfolgt keine Weitergabe oder Übermittlung von personen-bezogenen Daten an die Krankenkassen oder sonstige Dritte.

Privat versicherte Klienten: Bitte informieren Sie sich als Privatpatient bei Ihrer Privatkrankenkasse über die Konditionen Ihres Versicherungstarifs und die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen bzw. hypnotherapeutischen Behandlung. Viele Privatkassen übernehmen psychotherapeutische Leistungen vollständig oder zahlen für bestimmte Stundenkontingente pro Kalenderjahr. Hypnosetherapie kann ebenfalls ggf. je nach Versicherungstarif übernommen werden.

Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine psychologisch-therapeutische Intervention in der Regel problemlos, wenn es sich um eine Symptomatik handelt, die am Arbeitsplatz zustande gekommen ist, wie z.B. psychische Auswirkungen eines Arbeitsunfalls. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften.

Da ich nicht an das System der gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen bin (über keinen sog. Kassensitz verfüge) kann ich gesetzlich versicherte KlientInnen leider nicht behandeln.

Honorar für Coaching

Beim Coaching werden zum Honorar 19% Umsatzsteuer zusätzlich berechnet.

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